Seit einigen Tagen
haben vermeintliche Raser im Gerichtssaal von Helmut Knöner gute
Karten: Der Herforder Richter hat in der vergangenen Woche alle
Autofahrer freigesprochen, denen mit einem Blitzerbild oder dem
Ergebnis einer Lasermessung zu schnelles Fahren vorgeworfen wurde. Mehr
als 40 Autofahrer müssen deshalb dank Knöner ihren Bußgeldbescheid
nicht bezahlen. Und Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg
bekommen sie ebenfalls nicht. Zumindest vorerst.

Geht es um Sicherheit oder ums Geld verdienen?
Der
Grund für den ungewöhnlichen Massenfreispruch: Helmut Knöner findet,
dass auf Deutschlands Straßen hauptsächlich geblitzt wird, um Geld in
die Stadtkassen zu spülen. Und nicht - wie eigentlich vorgesehen - um
für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. „Es geht um die Frage, ob
nicht möglicherweise die ganzen Anlagen aufgestellt werden, um
Planstellen zu sichern und Geld zu verdienen", sagt Knöner zu stern TV. Und: "Das wäre nicht in Ordnung."
Ob die von Knöner freigesprochenen vermeintlichen
Temposünder tatsächlich straffrei davon kommen, ist allerdings noch
ungewiss: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch
nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir
kannten so einen Fall noch nicht", sagt ein Behördensprecher. Knöner
sieht dem eher gelassen entgegen: Bis zu einer Prüfung werde noch viel
Zeit vergehen. "Ich kenne doch mein Oberlandesgericht", sagt er.
Wie
der Herforder Richter überhaupt auf die Idee für seine Freispruchserie
gekommen ist? Zum Nachdenken angeregt haben ihn die jüngsten
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Vor etwa einem Jahr hatte
ein Autofahrer in Karlsruhe gegen eine verdeckte Videoüberwachung, die
mit einem Bußgeldbescheid endete, geklagt. Er finde, dass dadurch sein
Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" verletzt werde,
argumentierte der Autofahrer. Die Verfassungsrichter gaben ihm zunächst
Recht, präzisierten ihr Urteil im Juli und August dieses Jahres aber in
zwei Folgeurteilen. Danach sind Foto- und Videoaufnahmen dann
rechtmäßig, wenn sie der Sicherheit im Straßenverkehr - und damit dem
Schutz der Allgemeinheit - dienen.
Künftig Kontrollmöglichkeiten schaffen
Helmut
Knöner ist mit dieser Begründung nicht zufrieden. Denn: Seiner Meinung
nach haben die Verfassungsrichter in ihren Entscheidungen einen
wichtigen Aspekt nicht berücksichtigt: "Zu der Frage, ob mit diesen
Maßnahmen sehr viel Geld verdient wird - jedes Jahr mehrere hundert
Millionen -, hat sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht
geäußert", sagt er.
"Die Verfassungsrichter sprechen
von Verkehrssicherheit, aber die Frage ist: Geht es um
Verkehrssicherheit oder ganz was anderes?" Knöner möchte deshalb, dass
sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit dem Thema beschäftigt.
Denn: Es sei wichtig, künftig eine Kontrollmöglichkeit zu schaffen, um
sicherzustellen, "dass es wirklich um Verkehrssicherheit geht - und
nicht in erster Linie ums Geld verdienen." Es müsste verbindliche
Regeln geben, wann, wo und mit welchen Geräten geblitzt werden dürfe.
Das sei bislang in vielen Fällen unklar.
ADAC: Regelung wäre "Freibrief" für Raser
Der
Leiter der Abteilung Verkehrsrecht beim ADAC, Markus Schäpe, sieht das
anders: "Wenn man vom Gesetzgeber verlangt, er müsse festlegen, wo und
wie gemessen wird, ist das nicht zumutbar", sagt er. Eine solche
Regelung würde Rasern einen "Freibrief" ausstellen, da
Verkehrsteilnehmer auf nicht festgelegten Strecken auch nicht geblitzt
werden dürften. Insgesamt ginge die Ankündigung von Blitzern zulasten
der Sicherheit.
Für Richter Helmut Knöner sind seine
massenhaften Freisprüche kein "Freibrief" für Raser - sondern eine
Möglichkeit, um das Millionen-Geschäft mit Bußgeldbescheiden zum Thema
zu machen und in ein juristisches Gerüst zu packen. "Ich bin gespannt,
was andere dazu sagen werden", sagt der Herforder Richter. Bis es
soweit ist, werden viele vermeintliche Temposünder in Körners
Gerichtssaal wohl auch weiterhin mit einem Freispruch rechnen können.
Quelle: Stern
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