Trier. Weil er im Wahn Anfang Januar in beispielloser Zerstörungswut in Trier
mehrere Dutzend Autos zertrümmert hat, wird ein 44-jähriger Mann in die
Psychiatrie eingewiesen. Das hat am Dienstag das Trierer Landgericht
entschieden.
Nach Feststellung der Ersten Großen
Strafkammer leidet der Beschuldigte unter einer Wahn-Erkrankung. Zur
Tatzeit soll der 44-Jährige schuldunfähig gewesen sein. Der Vorfall
hatte um die Jahreswende für erhebliches Aufsehen gesorgt. Mit einem
Hammer schlug der Mann nachts auf Dutzende Fahrzeuge mehrerer
Trier-Norder Autohäuser ein. So heftig, dass etliche Wagen anschließend
reif waren für die Schrottpresse. Ein ermittelnder Polizist sprach
später von einem „beispiellosen Zerstörungs-Feldzug“.
Besonders hart traf es seinerzeit das Trierer Audi-Zentrum, auf
dessen Außengelände 33 teils hochwertige Fahrzeuge beschädigt wurden.
Nicht ganz so viele Autos waren es auf dem Areal des benachbarten
Volkswagen-Händlers. Die Ermittler schätzten den angerichteten
Gesamtschaden auf über 400 000 Euro.
Den Urheber, einen aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden Mann,
der sich laut Staatsanwalt als abgelehnter Asylbewerber in Deutschland
aufhält, nahm die Polizei noch am Tatort fest. In dem gestern zu Ende
gegangenen Sicherungsverfahren vor dem Landgericht hatte die
Staatsanwaltschaft die Unterbringung des 44-Jährigen in einem
psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Dem folgte auch die Kammer. Die
Unterbringung in der Psychiatrie ist unbefristet, wird aber jährlich
durch ein Gericht überprüft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nachdem der erste Verhandlungstag vor knapp drei Wochen schon nach
wenigen Minuten beendet werden musste, weil der psychiatrische
Gutachter krankheitsbedingt nicht daran teilnehmen konnte, wollte man
beim gestrigen Fortsetzungstermin keine weitere Zeit verlieren. Acht
Zeugen wurden vernommen, einer ist nicht erschienen und die, die für
einen dritten Verhandlungstag geladen wurden, brauchen gar nicht erst
zu kommen. Um 16 Uhr verkündete die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz
das Urteil: “Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
wird angeordnet”.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts ist davon überzeugt, dass
Anataloy D. in der Nacht zum 2. Januar am Verteilerkreis und bei
Autohäusern in Trier-Nord fast 50 Fahrzeuge mit einem Hammer stark
beschädigt und dabei einen Schaden von über 300.000 Euro verursacht
hat. Am stärksten betroffen war das Audi-Zentrum in der
Rudolf-Diesel-Straße, wo der 44-Jährige die Karosserien von 29 Neu-,
Gebraucht- und Kundenwagen perforierte.
Der Beschuldigte, der die irische und ukrainische Staatsbürgerschaft
besitzt, wurde am Tatort festgenommen, nachdem eine Anwohnerin durch
die Hammerschläge geweckt worden war und die Polizei alamierte. Anhand
der Beschreibung – der Angeklagte trug eine auffällige rote Jacke und
eine Mütze – fiel er sofort einer Zivilstreife auf, die die
Metternichstraße beobachtete. Unter einem der beschädigten Fahrzeuge
wurde das Tatwerkzeug, ein Zimmermannshammer, gefunden.
Gegenüber den Polizisten erklärte der Festgenomme, dass ihn schlimme
Schmerzen zu seinem Handeln getrieben hätten. Verschiedene
Geheimdienste würden ihn mit so genannten pneumatischen Hämmern
foltern. Später stritt er die Tat ab. Auch bei der gestrigen
Hauptverhandlung beteuerte der Angeklagte, die Wagen nicht beschädigt
zu haben. Er sei lediglich spazieren gegangen, und da er eine halbe
Stunde vor der Festnahme noch mit einem Freund zusammen gewesen sei,
der wie er in der Aufnahmestelle für Asylbegehrende untergebracht war,
habe er in so kurzer Zeit gar nicht derart viele Autos zerstören können.
Durch Schmerzen zur Tat gedrängt
Demgegenüber stehen die Identifizierung der Anwohnerin und der
Inhalt mehrere Briefe, die er in englischer und deutscher Sprache –
Deutsch habe er in der Schule gelernt, und bis zu seinem Aufenthalt in
Deutschland lebte er 14 Jahre in Kanada – an den Ermittlungsrichter
schrieb, und in denen er die Tat gesteht. Darin erklärt er abermals,
dass ihn Hammerschmerzen im Körper dazu gedrängt hätten. Die
“pneumatische Hammermaßnahme”, die er verspüre, seit er die kanadische
Regierung verklagt habe, hätte in gezwungen, auf die Straße zu gehen
und Autos zu demolieren. Er habe gehofft, die “Folter” damit beenden zu
können.
Wolfram Schumacher-Wandersleb, Ärztlicher Direktor der Klinik
Nette-Gut für Forensische Psychiatrie, in der der Angeklagte seit einem
halben Jahr untergebracht ist, diagnostizierte eine schizophrene
Psychose bei dem Beschuldigten. Dieser leide unter einer körperlichen
Wahnvorstellung. Zum selben Befund kommen zwei Ärzte einer Klinik aus
Oldenburg, wo Anatoly D. im vergangenen Sommer mehrere Wochen wegen
Brandstiftung untergebracht war, und der zuständige Arzt in der
psychiatrischen Abteilung des Trierer Mutterhauses, in das er kurz nach
der Tat eingeliefert wurde.
In einer Nervenklinik wird der Ukrainer, der in Russland angeblich
Medizin studiert hat, auch für unbestimmte Zeit bleiben müssen. Denn
laut Schumacher-Wandersleb besteht bei seinem Patienten keinerlei
Krankheits- und Behandlungseinsicht. Er weigere sich, Medikamente zu
nehmen. Nachdem diese ihm zwangsweise verabreicht wurden, hat sich
dessen Zustand verbessert, so dass er seit drei Monaten keine
Folterschmerzen mehr empfindet, was der Angeklagte bestätigte. Der Arzt
fürchtet jedoch, dass dieser ohne Aufsicht die Medikamente absetzt,
dann die Krankheit wieder eintritt und es auch zu Übergriffen auf
Menschen kommen könnte. “Ich halte Herrn D. unbehandelt für die
Allgemeinheit für gefährlich.”
“Ein bedauernswerter Mensch”
Dies bekräftigte auch Staatsanwalt Arnold Schomer in seiner
Schlussrede. “Für mich steht eindeutig fest, dass der Angeklagte
schuldunfähig ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht werden muss. Er ist ein bedauernswerter Mensch, aber für
die Allgemeinheit zunächst schlichtweg gefährlich.” Auch Richterin
Petra Roth hat keinen Zweifel am Gesundheitszustand des Mannes und
daran, dass er die Taten begangen hat. Obwohl für Pflichtverteidiger
Franck Pascal die Identifizierung seines Mandanten nicht verlässlich
und der Tatnachweis daher nicht geführt worden sei, ordnete die
Vorsitzende der Kammer die Unterbringung in einer Klinik an.
Anatoly D. zeigte keine Regung während der Bekanntgabe des Urteils.
Wie schon während des gesamten Prozesses nicht. Stundenlang verfolgte
er die Verhandlung mit ein und dem selben Gesichtsausdruck, er bewegte
sich insgesamt kaum und nur sehr langsam, und wirkte müde wie ein alter
Mann. Nach Angaben des Gutachters kann dies an den Nebenwirkungen der
Medikamente liegen. Der Angeklagte beschreibt sich allerdings auch
selbst als sehr ruhig.
Wie lange er in Nette-Gut untergebracht sein wird, ist nicht nur
deshalb ungewiss, weil eine solche Sicherungsmaßregel unbefristet ist,
sondern weil er um die Ausweisung aus Deutschland gebeten hat. Der
Vielreiser hat auch in Großbritannien Asyl beantragt. Dem wurde
stattgegeben.







Foto: Marcus Stölb
vorherige Seite

Letzte Leser-Kommentare